Mehr als 20 Jahre Erfahrung und das Bestreben nach guter Dienstleistung

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Beispiele

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Küchenbrand eines EFH mit Einliegerwohnung

Das Feuer entstand durch einen defekten Elektroherd in der Küche im Erdgeschoss und breitete sich schnell über die gesamte, sich über das EG und das DG erstreckende Wohnung aus.

Die im KG befindliche Wohnung wurde durch das Löschwasser erheblich beschädigt.

Das erste Angebot des von der Versicherung beauftragten Schadensregulierers, betrug 80.000,- Euro.

Diese Schadensumme sollte umgehend auf das Konto der geschädigten älteren Dame überwiesen werden.  

Das lehnte der Sohn der älteren Dame ab.

Ein von uns erstelltes Gutachten veranschlagte den entstandenen Schaden auf 230.000,- Euro.

Ein von der Versicherung eingeschalteter Gutachter ermittelte eine Schadensumme vom 170.000,- Euro.

In so einem Fall soll das versicherungsrechtliche Gutachterverfahren zur Klärung der Situation beitragen.

Hier stellte sich heraus, dass der Sachverständige der Versicherung eine durch hohe Temperaturunterschiede verschobene tragende Wand nicht bemerkt hatte.

Die von uns veranschlagte Summe sowie unser Honorar wurde mit einer Entschuldigung des Versicherers an die Geschädigte ältere Dame umgehend überwiesen.

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Wasserschaden in einer Parterrewohnung 

Der von der Mieterin bemerkte Wasserschaden entstand durch ein in der oberhalb des Hauses geführten Straße liegende Wasserleitung.

Das Wasser dran durch das Erdreich in die Wohnung ein.

Der Gebäudeschaden in der Wohnung wurde durch den Versicherer anerkannt.

Die Beschädigung der Außenwandabdichtung durch drückendes Wasser wurde in diesem Zuge nicht gesehen und entsprechend nicht entschädigt.

Wir wurden vom Vermieter hinzugezogen und klärten in versicherungsrechtlichen Gutachterverfahren die Situation. Die Gebäudewand wurde partielle aufgebaggert und die Abdichtung inkl. der Drainage wurde ersetzt..

Die hierfür nachträglich erstatteten Kosten beliefen sich auf

ca. 20.000,- Euro .

Unser Honorar wurde vom Versicherer erstattet.

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Dachstuhlbrand an einem EFH mit Einliegerwohnung

Das Feuer entstand durch den Defekt einer Lampe auf dem Dachboden des Gebäudes.

Die Besitzerin war zum Zeitpunkt der Brandes nicht zuhause, somit wurde die Brandentwicklung erst sehr spät durch einen aufmerksamen Nachbarn entdeckt.

Durch den massiven Einsatz von Löschwasser wurden die im OG sowie die im EG befindlichen Wohnungen erheblich beschädigt.

Die Versicherung beauftragte einen freien Sachverständigen für die Schadensermittlung.

Die umfangreiche Trocknungs- und Sanierungsmaßnahmen wurden erfasst und nach den üblichen Verrechnungssätzen der Versicherung bewertet.

In der Regel wird dann die veranschlagte Summe im Zuge der Sanierung zweckgebunden von der Versicherung ausgezahlt.

Ob wohl das Vorgehen der Versicherung absolut seriös durchgeführt wurde, war von uns schnell zu erkenne, dass die Veranschlagte Summe nicht für eine Vollständige Instandsetzung reichen wird.

Wir prüften den Umfang der berechneten Leistungen und erstellten ein Gegengutachten mit den zusätzlich erforderlichen Arbeiten zu ortsüblichen Kostenansätzen.

Im versicherungsrechtlichen Gutachterverfahren wurden die Kosten neu bewertet und ergaben abschließend eine um 20 % höhere Neubewertung des Schadens. 

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